Draft for Comments Kopfdaten
Herausgeberin: Forschungsstelle Digitale Ökonomie (Digi-Oek.ch)
DfC 1003
Kategorie: (3) Information
Autorinnen, Autoren, Mitarbeit (DfC 1003): [various]
Redaktion: wue
Status: Entwurf
Aktuelle Version 0.5.2, Datum 2022-10-08
Datum erste Version: 2020-04-24
DOI:
Permalink: www.digi-oek.ch/dfc/dfc1003/
Änderungsprotokoll: /dfc1003-changelog.txt


  1. Einleitung
  2. Geltungsbereich
  3. Überblick einiger inhaltlicher Leitlinien
  4. Anerkennung der Autorschaft
    1. Überlegungen
    2. Umsetzung bei redaktionellen Beiträgen (Posts)
    3. Umsetzung bei «Drafts for Comments» (DfC)
      1. Status der Diskussion
  5. Kommentieren dieses DfC
  6. Lizenz
  7. Weiterführende Informationen
  8. Referenzen

Einleitung

Dieses Dokument diskutiert nichttechnische Richtlinien und Leitlinien für Autorinnen und Autoren und deren Anerkennung als Mitverfasser.

Dieser DfC ist in einem frühen Entwicklungsstand. Kommentare mit Verbesserungsvorschlägen sind besonders erwünscht.

Geltungsbereich

Dieser DfC gilt für

  • Texte und Beiträge wie beispielsweise Posts, Blog-Beiträge.
  • DfC.

Ebenso wie das DfC-Prinzip selbst, darf auch dieser DfC auf andere Projekte oder Organisationen übertragen werden.

Allgemeine, inhaltliche Leitlinien, die selbstverständlich sein sollten, sind erst stichwortartig erwähnt. Bisher haben sich keine Expertinnen oder Experten auf diesem Gebiet geäussert. Sie sind somit in einem provisorischen, frühen Stadium. Eine Anlehnung an andere Leitlinien kann jedoch sinnvoll sein.

Ursprünglich bezog sich die Fragestellung dieses DfC primär auf “Credits” im Sinne von Namensnennung oder Anerkennung der Autorschaft.

Überblick einiger inhaltlicher Leitlinien

[DfC]: Noch wenig ausgereift. Vorschläge erwünscht.

Grundsätze, stichwortartig:

  • Fundiert, sachlich, forschungsbasiert — interpretationsbedürftige Stichworte dieses Projekts.
  • Forschung darf und soll selbstverständlich übersetzt und kommentiert werden, was zu einer wichtigen Idee von Digi-Oek.ch gehört. “Übersetzt” heisst hier, spezifische Forschung oder Fachtexte von Expert/-innen praxistauglich zu formulieren und in einem allgemeinen Kontext darzustellen — ein hoher Anspruch.
  • Allgemeine Grundsätze für Forschung und wissenschaftliches Arbeiten, welche in diesem Projekt thematisiert werden, gelten sinngemäss:
    • Die Forschung und Grundlagen, auf welche neue Aspekte und Folgerungen basieren, sind erkennbar. Quellen werden zitiert. Interpretationen und Mutmassungen können genügend klar als solche gelesen werden. Sofern zutreffend, sind Ergebnisse objektiv nachvollziehbar oder wiederholbar.
    • [Zu erweitern.]

Weitere, allgemeingültige Grunsätze für sachliche Texte:

  • Dieses Projekt ist zwar kein journalistisches. Dennoch können beispielsweise die folgenden Stichworte aus einem “Journalistenkodex”1 dort nachgelesen und übernommen werden:
    • Wahrheitssuche
    • Trennung von Fakten und Kommentar
    • Überprüfung der Quelle einer Information und ihrer Glaubwürdigkeit
    • Diskriminierungsverbot
    • Unabhängigkeit
    • u. w.

Plagiat:

  • Plagieren, also Informationsformen von Dritten “ohne Quellenangabe in identischer oder anlehnender Weise”2 übernehmen, ist nicht erlaubt.

Anerkennung der Autorschaft

Überlegungen

Moderne Kollaborations-Formen stehen im Vordergrund:
  • Moderne Kollaborations-Formen stehen bei diesem Projekt im Vordergrund, was traditionellere Modelle nicht ausschliesst: Kleine und kleinste Beiträge (illustriert mit “Kommafehler korrigieren”) sind erwünscht und noch üblicher als bei typischen Papers mit einer Gruppe von Autorinnen/Autoren.
  • Überholtes Verantwortungsverständnis: statt des (veralteten) Verständnisses von “Verantwortung für einen Beitrag übernehmen” sind (moderne) Formen der fachübergreifenden, breit abgestützten Kollaboration zumindest auch erwünscht.
Selbstdarstellung hat keine Priorität:
  • Dieses Projekt sollte nicht primär der Selbstdarstellung dienen. Personen, die sich exponieren wollen, finden dazu andere Medien.
  • Kommunikationsmittel, etwa Massenmedien,3 scheinen Personalisierungs-Trends zu unterliegen: Die Autorschaft wird nicht selten persönlich, mit Foto und Namen hervorgehoben. Gegenbeispiele waren und sind von der Redaktion verfasste Beiträge oder Agenturmeldungen.
  • Ambivalente Erkenntnis für dieses Projekt: Tendenziell muss nicht Trends blind gefolgt werden. Ob sogar ein Contrapunkt gesetzt werden soll, bleibt eine offene Frage.
Sicht der Lesenden:
  • Modern-kollaborativ entstandene Texte können für Leserinnen und Leser womöglich weniger attraktiv erscheinen, wenn sie nicht von einer bekannten Persönlichkeit stammen. Sollte mal eine Kapazität auf einem bestimmten Fachgebiet Co-Autorin sein, die nicht speziell hervorgehoben werden möchte, wäre das für die Lesenden kaum sichtbar. Die Leserschaft, so die Annahme, wird von diesem Projekt erwarten, dass in der Regel sachliche Information vor grossen Namen bevorzugt werden. Die verarbeiteten Quellen werden jedoch möglichst von ausgezeichneten Fachpersonen, Forschenden usw. stammen. Ebenso werden Beiträge von ausgezeichneten Kennern auf einem Fachgebiet sehr gerne veröffentlicht. Diese ausgerechnet für dieses Projekt zu gewinnen, scheint schwierig zu sein.
Berechtigte, aber divergierende Interessen:
  • Unternehmer/-innen, Berufsleute, Studierende, Interessierte verfassen meistens nicht primär Texte und Berichte.4 Erhöhung der Sichtbarkeit der genannten Personengruppen ist nicht immer erwünscht. Der Anreiz für eine ehrliche, sachliche Information wäre nicht immer gegeben.
  • Ein Interessenskonflikt zwischen privaten und beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten ist ebenfalls denkbar.
  • Auch Personen aus Forschung und Wissenschaft können unterschiedliche Interessen haben. Einerseits sind viele Veröffentlichungen und Namensnennungen positiv. Andererseits können “private” Arbeiten zu ähnlichen Themen wie bei der jeweiligen, arbeitgebenden Institution problematisch oder gar gänzlich unerwünscht sein.
  • Anonymität wird bei Gutachten oder Peer-Reviews häufig bevorzugt oder ist explizit Bedingung.5 Das kann gelegentlich schiefgehen, etwa wenn diese umgangen wird.6

Umsetzung bei redaktionellen Beiträgen (Posts)

  • Diese sollen gewissermassen die Sicht des Projekts wiedergeben, also im Sinn und Geist von Digi-Oek.ch sein.
  • Ausserdem können Kommentare und Meinungen von einzelnen Personen (-gruppen) veröffentlicht werden.
  • Normalerweise wird “Redaktion Digi-Oek.ch” mit dem Datum der Veröffentlichung angezeigt.
  • Einzelne Autorinnen und Autoren können einen Post mit/ohne Namensnennung verfassen, vgl. Überlegungen

Umsetzung bei «Drafts for Comments» (DfC)

  • Wenn möglich sollen moderne Kollaborations-Formen im Vordergrund stehen oder gefördert werden. Dazu gehören wie bereits erwähnt↑, dass kleine und kleinste Beiträge, Kritik oder Vorschläge ebenso erwünscht sind wie fachlich solides Texten.
  • Beitragende, Autorinnen/Autoren werden in der Regel mit ihrem Kürzel, mit Initialen oder mit Namen erwähnt.
  • Eine Mischung von Kürzel und Namen ist möglich. Sofern nicht alle den vollen Namen erwähnt haben möchten, vgl. Überlegungen↑, können auch nur Kürzel/Initialen genannt werden.
  • Zurzeit wird ein Zusatz [various] bevorzugt und soll künftig vorwiegend bei DfC mit erwünscht hoher Anzahl von Beitragenden vorgezogen werden.
  • Einzelne oder Gruppen von Autorinnen und Autoren können einen DfC mit/ohne Namensnennung verfassen, vgl. Überlegungen↑.
  • Benutzernamen, “Künstlernamen”, Pseudonyme sind erlaubt.
  • Anonymität ist möglich. In der Forschung wird Anonymität insbesondere bei Gutachten oder Peer-Reviews ermöglicht oder ist explizit vorgesehen, wie in den Überlegungen↑ erwähnt wird. Sie wird im Allgemeinen dann bevorzugt, wenn Gutachter/-innen oder Mitverfasser/-innen besser geschützt werden sollen: Das Risiko von Revanche ist leider nicht null. Sie ist denkbar bei nicht kritikfähigen Partnern, die typischerweise ein “besseres” Standing oder Ansehen haben. Anonymität wird auch gefordert, um dadurch den Anreiz für ehrliche, sachliche Analysen zu verbessern. Hinweise auf Mängel von Publikationen oder Kritik können in solchen Fällen erst ermöglicht werden.

Status der Diskussion

Diese einstweilige Umsetzung ist noch nicht ausdiskutiert und vorläufig nicht ganz befriedigend geregelt. Ganz im Sinne der DfC darf weiter diskutiert und nach besseren Leitlinien gesucht werden.

Kommentieren dieses DfC

Dieser DfC kann auf der Mailingliste oder in weiteren Foren dieses Projektes Digi-Oek.ch kommentiert werden.

Zeitraum, Fristen: Kommentierung unbegrenzt möglich

Lizenz

Die Inhalte dieses DfC stehen unter der Lizenz CC BY-SA 4.07. Weitere Informationen können im DfC 1001 nachgelesen werden.

Weiterführende Informationen

Referenzen

  1. Richtlinien zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», Schweize Presserat, 01.07.2017, <https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/> 

  2. Diese und ähnliche Definitionen dürften allgemeingütlig sein. Hier: aus den Richtlinien des Schweizer Presserats, 01.07.2017, <https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/> 

  3. “Massenmedium” in: Duden, <https://www.duden.de/rechtschreibung/Massenmedium> 

  4. Mit dem ursprünglich unternehmerischen Hintergrund von Digi-Oek.ch stehen dieses Aspekte nicht ganz hinten an. Vgl. Informationen über das Digi-Oek.ch-Projekt 

  5. Etwa bei einem zufälligen Beispiel wie der Dove Medical Press: “… using anonymous peer reviewers is the best way to get honest opinions on papers”. <https://www.dovepress.com/peer-review-guidelines> 

  6. Wie ein Forscher in einem nicht überprüfbaren Beispiel beschreibt in: “‘Anonymous’ peer-review – a cautionary tale”, 28.03.2014, <www.chemistry-blog.com/2014/03/28/anonymous-peer-review-a-cautionary-tale/> 

  7. Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0) gemäss den Bestimmungen unter: <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/>