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Herausgeberin: Forschungsstelle Digitale Ökonomie (Digi-Oek.ch)
DfC 1003
Kategorie: (3) Information
Autorinnen, Autoren, Mitarbeit (DfC 1003): [various]
Redaktion: [var.], wue
Status: Entwurf
Aktuelle Version 1.0.1, Datum 2025-08-20
Datum erste Version: 2020-04-24
DOI:
Permalink: www.digi-oek.ch/dfc/dfc1003/
Änderungsprotokoll: /dfc1003-changelog.txt


  1. Einleitung
  2. Geltungsbereich
  3. Leitlinien und Kodizes
    1. Kommunikation
    2. Wissenschaftliche Integrität
    3. Wissenschaftsfreiheit, akademische Freiheit
    4. Bewertung von Forschungsergebnissen
    5. Anwendbarkeit in diesem Projekt
  4. Veröffentlichungen und Autorschaft
    1. Veröffentlichungen von Forschungsarbeiten
    2. Allgemeine Veröffentlichungen und DfC
      1. Überlegungen
      2. Autorschaft bei Kollaborationen
      3. Obligatorische Begutachtung
      4. Mögliche Probleme vermeiden
      5. Überarbeitung von DfC oder anderen Veröffentlichungen
  5. Kommentieren dieses DfC
  6. Lizenz
  7. Weiterführende Informationen
  8. Referenzen

Einleitung

Dieses Dokument diskutiert Kodizes, redaktionelle und weitere Leitlinien für Autorinnen und Autoren im Kontext dieses Netzwerks.

Gegenüber früheren Entwürfen dieses DfC werden eigene redaktionelle Leitlinien nicht mehr angestrebt. Stattdessen wird auf bereits bestehende Grundsätze verwiesen. Statt zuvor “Redaktionelle Leitlinien für Autorinnen und Autoren” heisst der DfC jetzt “Leitlinien für Veröffentlichungen”, was den Inhalt des DfC besser trifft. Das Wort Autorschaft1 statt andere Formen wird aus dem Kodex der “Akademien der Wissenschaften Schweiz” übernommen.

Ursprünglich bezog sich die Fragestellung dieses DfC primär auf “Credits” im Sinne von Namensnennung oder Anerkennung der Autorschaft in diesem kollaborativen Netz.

Teile dieses DfC gelten noch als unbefriedigend, vor allem was Veröffentlichungen von im Netzwerk-Modus entstandenen Texten betrifft. Dieser DfC ist ausserdem eher zu ausführlich. Kommentare mit Verbesserungsvorschlägen sind besonders erwünscht.

Geltungsbereich

Dieser DfC gilt für

  • Textliche, Audio-, audiovisuelle, visuelle Veröffentlichungen wie Nachrichten und Informationen, Beiträge.
  • DfC.

Ebenso wie das DfC-Prinzip selbst, darf dieser DfC auf andere Projekte oder Organisationen übertragen werden.

Leitlinien und Kodizes

Statt eigene redaktionelle und weitere Leitlinien oder Kodizes zu entwickeln, soll auf bestehende Grundsätze von Bildungs-, Forschungsinstitutionen oder Hochschulen abgestützt werden. Das kann gegebenenfalls die eigene Institution sein.

Ansonsten soll eine bei Weitem unvollständige Auswahl einiger allgemeinen Leitlinien und Kodizes für dieses Projekt relevant sein (vgl. u. a. Anwendbarkeit↓):

Kommunikation

Ein recht kompaktes Papier aus Deutschland umschreibt allgemeine Leitlinien zur Kommunikation in Forschung und Wissenschaft:

  • Leitlinien zur guten Wissenschaftskommunikation, Wissenschaft im Dialog WiD [DE] und Bundesverband Hochschulkommunikation [DE]: “Wissenschaftskommunikation im Sinne dieser Leitlinien ist die Kommunikation der Wissenschaft mit der Öffentlichkeit.”2
  • Als verwandt bezeichnet werden können journalistische Kodizes, auch wenn im Journalismus nicht primär Wissenschaftskommunikation im Vordergrund stehen mag. Stichworte wie Wahrheitssuche, Trennung von Fakten und Kommentar, Überprüfung der Quelle einer Information und ihrer Glaubwürdigkeit, Diskriminierungsverbot, Unabhängigkeit usw. aus dem Journalistenkodex des Schweizer Presserates3 können hier relevant sein.
Wissenschaftliche Integrität

Der Kodex der “Akademien der Wissenschaften Schweiz”, verfügbar in drei Sprachen, behandelt Integrität in der Wissenschaft umfassend:

  • Kodex für Wissenschaftliche Integrität, Akademien der Wissenschaften Schweiz, “Der Kodex beschreibt ein gemeinsames Verständnis wissenschaftlicher Integrität und definiert im Sinne von «best practices», welche Verantwortlichkeiten aus diesem Verständnis folgen.”4,5,6

Zu internationalen Initiativen und Verbänden mit Leitlinien und Checklisten zählen, nebst anderen:

  • The European Association of Science Editors EASE: “Our mission is to improve the global standard and quality of science editing …“7
  • Committee on Publication Ethics COPE: “… brings together all those involved in scholarly research and its publication, to strengthen the network of support, education and debate in publication ethics.”8
Wissenschaftsfreiheit, akademische Freiheit

Eine kleine Auswahl an Äusserungen oder Deklarationen zu Grundlagen der Wissenschaft, besonders zur akademischen und wissenschaftlichen Freiheit:

  • Magna Charta Universitatum - MCU 2020, “… a declaration and affirmation of the fundamental principles upon which the mission of universities should be based.”9
  • Akademische Freiheit, SAGW Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften: “Akademische Freiheit ist nicht nur ein Schlüsselwert für Hochschulen, sondern kann auch als Lackmustest für die Rolle der Universitäten in unserer Gesellschaft gelten.” […] “Bei akademischer Freiheit handelt es sich um einen geschichtsträchtigen und facettenreichen Begriff.”10
Bewertung von Forschungsergebnissen

Zu den wohl bekannteren Deklarationen oder Organisationen, welche die Bewertung von Forschungsergebnissen verbessert haben möchten, zählen DORA und CoARA. Diese möchten nebst anderen Verbesserungsvorschlägen, dass Assessments nicht dem als problematisch erachteten Journal impact factor JIF zugrunde gelegt werden.

  • Declaration on Research Assessment (DORA) “… recognizes the need to improve the ways in which the outputs of scholarly research are evaluated.”11
  • Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA) “… is a collective of organisations committed to reforming the methods and processes by which research, researchers, and research organisations are evaluated.”12
Anwendbarkeit in diesem Projekt

Passende und zutreffende Teile solcher Richtlinien sind in diesem Projekt anwendbar, abhängig von der jeweiligen Art des Textes wie beispielsweise Nachrichten und Informationen, Beiträge – Meinungsbeiträge, Analysen, Besprechungen – oder Ankündigungen.

Indirekt anwendbar sind sie bei Quellen oder Quellenangaben, beispielsweise in Nachrichten und Informationen sowie bei Zitaten und Bibliografien. Hingegen dürfte dieses Projekt nach derzeitigem Ermessen selten direkt an Forschung mitbeteiligt sein.

Aus der Auswahl an oben aufgeführten Leitlinien werden die passenden und wichtigsten Punkte spezifisch ausgewählt und sinngemäss angewendet werden müssen.

Veröffentlichungen und Autorschaft

Veröffentlichungen von Forschungsarbeiten

Im voraussichtlich seltenen Fall, dass dieses Projekt direkt an Forschung im Sinne von wissenschaftlichen Arbeiten mitbeteiligt ist, soll der Abschnitt↑ zur wissenschaftlichen Integrität zur Anwendung kommen.

Aus dem dort erwähnten Kodex sind bei Veröffentlichungen die Abschnitte “Veröffentlichung und Verbreitung”13 sowie “Autorschaft”14 beachtenswert.

Allgemeine Veröffentlichungen und DfC

Dieses Kapitel stellt Überlegungen an und entwickelt Leitlinien zu den wesentlichen Arten von Veröffentlichungen des Digi-Oek.ch-Projektes.

Überlegungen

Veröffentlichungen auf dieser Plattform:
Veröffentlichungen basieren in der Regel auf Initiativen und Vorschlägen aus dem Netzwerk, an welchen Personen(gruppen) weiterarbeiten: Nachrichten und Informationen meint mediale Rückblicke oder passend erscheinende Artikel zu aktueller Forschung, die kommentiert oder unkommentiert belassen werden, indem beispielsweise Stichworte oder wichtig empfundene Schlüsselsätze zitiert werden. Beiträge bedeuten weitere Veröffentlichungen im Sinne von Posts auf dieser Website. Ankündigungen können sonstige Infos beispielswiese zu Neuerungen sein, die es nicht in einen Beitrag schaffen. Die Terminologie ist verbesserungswürdig. – DfC stellen Dokumente wie Analyse, Expertise-Standards, Essays usw. zur Diskussion und werden im DfC 1001 näher umschrieben.
Moderne Kollaborations-Formen stehen im Vordergrund:
Idealerweise entstehen Veröffentlichungen kollaborativ. Moderne Kollaborations-Formen stehen bei diesem Projekt im Vordergrund. Sogar kleine und kleinste Beiträge (illustriert mit “Kommafehler korrigieren”) sind erwünscht, vielleicht ausdrücklicher als bei typischen Papers mit einer Gruppe von Autorinnen/Autoren. Realistisch dürfte sein, dass ein Kernteam oder eine Person Informationen und Anregungen aus dem breiteren Netzwerk sammelt und verarbeitet.
Selbstdarstellung hat keine Priorität:
Dieses Projekt soll nicht der Selbstdarstellung dienen. Personen sollen sich nicht in den Vordergrund stellen wollen. Ohne a priori zu werten, scheinen etwa Massenmedien15 einem Personalisierungs-Trend zu unterliegen, der womöglich parallel zur Entwicklung in Sozialen Medien verlief und sich teilweise zu einem “Ich-Journalismus”16 entwickelt haben mag. Vermutlich ist blosses Symptom davon, dass die Autorschaft oft persönlich, mit Foto und Namen hervorgehoben wird. Andererseits können als Gegenbeispiele kollektiv oder im Namen der Herausgeberin abgefasste Leitartikel oder Vorworte in wissenschaftlichen Zeitschriften, von der Redaktion verfasste Beiträge oder Agenturmeldungen genannt werden. Das kommt diesem nicht journalistischen Projekt etwas näher.
Beiträge einzelner Personen(gruppen):
Fachpersonen, Forschende, Interessierte usw. können Beiträge, Kommentare und Meinungen auch ohne kollaborative Arbeitsformen veröffentlichen.
Sicht der Lesenden:
Modern-kollaborativ entstandene Texte können für Leserinnen und Leser womöglich weniger attraktiv erscheinen im Vergleich zum Beitrag einer bekannten Persönlichkeit. Dieses Projekt soll sich jedoch durch sachliche Information auszeichnen, möglichst mit guten Quellen unterlegt. Wie erwähnt schliesst das nicht aus, dass Persönlichkeiten, Fachpersonen, Forschende usw. einen Beitrag veröffentlichen können.

Autorschaft bei Kollaborationen

Laut Abschnitt “Autorschaft” im Kodex der Akademien der Wissenschaften Schweiz:14

AutorIn ist, wer durch persönliche wissenschaftliche Leistung einen wesentlichen Beitrag zur Planung, Umsetzung, Qualität und gegebenenfalls Überarbeitung eines Arbeitsergebnisses erbracht hat. Die Frage der Wesentlichkeit ist im Einzelfall zu beurteilen. Wesentlich kann sowohl zielgerichtete Fleissarbeit als auch der «Akt des Erkennens» (z.B. durch Wissen, Erfahrung, Originalität, etc.) sein. […]

Diese Leitlinie wird in diesem Projekt sinngemäss angewendet:

Praxis bei allgemeinen Veröffentlichungen und DfC:
Wenn nichts anderes abgemacht wird oder keine beteiligte Person eine andere Nennung vorschlägt, wird “Redaktion Digi-Oek.ch” angezeigt, bei DfC jedoch normalerweise [various], [var.] oder [verschiedene]. Das kann sinnvoll und einfach sein, gerade bei vielen kleineren und grösseren kollaborativen Beiträgen. Bei Uneinigkeit verpflchten sich alle Beteiligten zum Dialog und zu einer gütlichen Lösungsfindung.
Einzelne oder mehrere Autorinnen oder Autoren und ihre Reihenfolge können auf gegenseitige Vereinbarung genannt werden. Die im genannten Kodex aufgeworfene Frage der Wesentlichkeit hat hier wegen der wünschenswerten Anerkennung von kleinerer und grösserer Mitarbeit in der Regel eine untergeordnete Bedeutung.
Praxis bei Review- und Expertisegruppen, beispielsweise bei Ad-hoc Fachgruppen, Delphi-ähnlichen oder anderen Fach-, Erfahrungs- und Expertisegruppen, bei Studierenden:
Anonymität ist Pflicht, entspricht guten Standards und gilt als Voraussetzung für eine ehrliche Begutachtung und freie Kritik.17 Ferner besteht für solche Expertisen in der Regel eine Veröffentlichungspflicht. Ausnahmen sollen sich auf a priori nicht-öffentliche Analysen beschränken, beispielsweise interne Auftrags-Untersuchungen. Abweichende oder quasi-missbräuchliche Abmachungen sollten vermieden werden. Umgehungsversuche des Anonymitäts-Erfordernisses sind nicht erlaubt.18
In der Fachwelt gibt es seit Langem Dispute darüber, ob einfache Anonymität genügt. Um Verzerrungen, Voreingenommenheit, gar Diskriminierung zu reduzieren wurde schon vorgeschlagen, Publikationen zu anonymisieren.19 Vorgebracht wurde etwa auch, “guten” Namen wissenschaftlicher Zeitschriften (Journals) nicht zu viel Bedeutung beizumessen oder Papers im Sinne der “akademischen Freiheit” zu veröffentlichen, also im Wortsinn öffentlich und allgemein zugänglich zu machen.20,21 Die Fachzeitschrift Nature22 bietet doppelblinde Reviews an, bei denen zusätzlich die Autorschaft und deren Verbindungen (affiliations) anonymisiert werden.23 Andererseits soll der Peer-Review-Prozess selber transparenter werden, indem optional anonyme Berichte der Reviewer bzw. Referees mit deren eigenen Antworten und Gegenargumenten veröffentlicht werden.24
Diese und viele anderen Argumentationslinien geben für die Praxis bei Review- und Expertisegruppen Anhaltspunkte, dass eine verbesserte Anonymität, beispielsweise mit doppelblinden Reviews, als wichtig erachtet wird, zusammen mit einer zugänglichen Veröffentlichung.
Praxis bei Pseudonymen und zahlreichen Formen von digitalen Nicknamen:
Bei der Urheberschaft von Werken, bei Schriftsteller/-innen, in der Literatur und Kunst, in der Wissenschaft, bei Dienstnamen oder Decknamen in verschiedenen Zusammenhängen, bei Karneval oder Fastnacht, manchmal im Militär, schliesslich in digitalen Sphären, war und ist die Verwendung von Pseudonymen, Spitznamen/Nicknamen oder anderen Formen von user names gebräuchlich, im Digitalbereich insgesamt wohl eher die Regel denn die Ausnahme.25 Die sozialwissenschaftliche Diskussion wird unter dem Begriff Online Social Identity geführt. In diesem Projekt bisher genannte Unterbegriffe sind (ohne Einordnung): Alias, Screenname, username (user name, User Name, Username), Nickname (nick, Nick), Spitzname, Call sign (callsign, call-sign), Künstlerinnenname, Künstlername, Kunstname, Deckname, Dienstname, Handle, Kürzel, nom de plume oder pen name, … Der Vorschlag, primär Nickname zu verwenden, wird bis zu neuen, überzeugenderen Anregungen übernommen.
Bei diesem sowie bei anderen Netzwerken und Projekten dürfte schon nur die Diskussion über Nicknamen als absurd empfunden werden. Beiträge aufgrund dieser Frage zu beurteilen, wäre weder praktikabel noch wäre ein Mehrwert zu erwarten. Pseudonymität und hauptsächlich Anonymität ist seit Langem bei wissenschaftlichen Publikationen und insbesondere beim Peer-Review-Prozess ein Thema, vgl. Praxis bei Review- und Expertisegruppen↑.
Im Zusammenhang mit Veröffentlichungen wird vorläufig die eben diskutierte Praxis sinngemäss angewendet. Falls sich die Frage stellen sollte, ist eine Mischung von Nicknamen mit Pseudonymen oder Klarnamen denkbar, bevorzugt in folgender Reihenfolge: (1) Allgemeine Kennzeichnung wie erwähnt: “Redaktion Digi-Oek.ch” oder bei DfC “[verschiedene]”. Gegebenenfalls: (2) eine Mischung von Namen (Klarnamen, Pseudonyme26) und Nicknamen; (3) durchwegs Nicknamen. Die einmal gewählte Art der Nennungen bleibt bestehen, gegenteiliger Konsens vorbehalten.
Persönliche Integrität:
Wer veröffentlicht, exponiert sich (kann sich exponieren). Selbst bei wissenschaftlich korrekten und mit grösster Sorgfalt erstellten Arbeiten können Beteiligte (vermutlich zunehmend) Gefährdungen ausgesetzt sein, die über vielleicht knapp harmlosere Arten von Empörungs- und Entrüstungswellen (Shitstorms) hinausgehen.
Gemäss Universität St. Gallen bedeutet Persönliche Integrität “körperliche, psychische und moralische Unversehrtheit.27 Gemäss Universität Basel sind “Verletzungen der persönlichen Integrität […] Angriffe von aussen auf die Person als Ganzes. Es handelt sich dabei um Verhaltensweisen, die Grenzen verletzen und das Selbstwertgefühl der Person beeinträchtigen […].28 Bei Universitäten dürfte primär internes Verhalten gemeint sein. Dieses Verständnis und die Nulltoleranz29 betreffend Verletzungen gilt hier sinngemäss. Wie bei diesem Netzwerk sind “Angriffe von aussen” im Sinne von ausserhalb der Organisation bzw. ausserhalb des Netzes schwieriger zu beeinflussen.
Schutz der Persönlichen Integrität und berechtigter Interessen
Pseudonymität und Anonymität sind, nebst bisheriger Darlegung, akzeptabel zum Schutz der Persönlichen Integrität oder aus anderen berechtigten persönlichkeitsschützenden Interessen, während Anonymität bei Reviews u. ä. wie erwähnt standardkonform obligatorisch sein muss. Offenbar werden nur wenige Forschungsarbeiten anonym publiziert.30 Die gelegentliche Forderung, Publikationen zu anonymisieren, ist nicht neu, wird aber meistens damit begründet, Verzerrungen und Voreingenommenheit reduzieren zu wollen.19 Dazu und zum Peer-Review-Prozess gibt es seit je zahlreiche Debatten, Pro- und Contra-Argumente, vgl. auch Praxis bei Review- und Expertisegruppen.
Zu berechtigten Interessen zählen, dass Forschende und weitere Personen, die sich im Netzwerk beteiligen möchten, ihre verschiedenen beruflichen und nichtberuflichen Rollen auseinanderhalten wollen bzw. müssen. Einige Forschenden, Fachleute, Interessierte usw. können weitere, insbesondere in der Sache oder thematisch ähnliche Engagements nicht (oder eingeschränkt) mit ihrer Organisation/Institution in Verbindung bringen. Allerdings soll ein Pseudonym nur toleriert werden, wenn Kolludieren, Konflikte, Interessenskonflikte usw. vermindert und nicht befördert werden können. Ebenfalls zu den berechtigten Interessen, um den persönlichen Schutz zu verbessern, zählen die bereits erwähnten Überlegungen.

Obligatorische Begutachtung

Alle Veröffentlichungen unterliegen einer vorherigen kritischen Besprechung und Begutachtung. Es besteht kein Anspruch auf Ressourcen für eine solche Überprüfung. Sollten sich Engpässe ergeben oder wenn Uneinigkeit besteht, wer aus dem Netzwerk begutachten darf (derzeit nicht eingeschränkt), sollen Regeln entwickelt werden. Das Ziel ist, dass alle Veröffentlichungs-Formen mit einer Überprüfung gleicherweise kollaborativ verbessert werden sollen.

Dieser interne Review hat eine gewisse Verwandtschaft mit Peer-Reviews von wissenschaftlichen Publikationen, vgl. auch Praxis bei Review- und Expertisegruppen.

Mögliche Probleme vermeiden

Bei einem Netzwerk mit diversen Personen und vielen Meinungen ist eine Koordination nicht ganz einfach. Ferner können Autorschafts-Probleme auftreten, wenngleich das Potential geringer sein dürfte als bei wissenschaftlichen Publikationen in Journalen.31 Hingegen sollen Probleme, die durchaus vorkommen können, unbedingt verhindert werden. Dazu zählt ein Missbrauch des Netzwerkes für Veröffentlichungen minderer Qualität oder mit wissenschaftlich nicht haltbaren Thesen. Ausserdem etwa “Gäste-“ Autorschaft (guest author) zum Zwecke eines besseren Eindrucks, ohne dass diese Autorschaft davon weiss. Ebenso wenig erlaubt ist “geschenkte” Autorschaft (gift author), bei der eine Person aus Gefälligkeit mit einer Autorschaft belohnt wird. Unvollständige Aufzählung.

Überarbeitung von DfC oder anderen Veröffentlichungen

Diskussionen und Inputs zu Veröffentlichungen sind stets willkommen. Dazu sind DfC unter anderem da.

Nicht alle Meinungen können gleichermassen in eine Veröffentlichung einfliessen oder zu einer Änderung eines DfC führen. Als einfache Regelung gelten bei Anregungen zu bestehenden DfC und sinngemäss zu neuen DfC oder anderen (neuen) Veröffentlichungen:

Ist die Anregung allgemein, etwa wenn keine Formulierung vorgeschlagen wird oder wenn weder wissenschaftliche Belege beigebracht werden noch offensichtlich ist, dass die bisherige Veröffentlichung als überholt, falsch oder auch nur weniger wissenschaftlich abgesichert gilt, dann bleibt die bisherige Version bestehen. Da DfC stets Entwurf im Sinne von Work in progress sind, können selbstverständlich dauernd Verbesserungsvorschläge und Belege eingebracht und diskutiert werden. Ebenso versteht sich diese Regelung im Sinne eines einfachen Begutachtungs-Prozesses↑.

Daran halten sich gleichermassen weitere Personen, die Äusserungen anbrignen wollen, etwa bei Mitteilungen bis hin zu Reklamationen aus eigener Betroffenheit, als Partei, zur Parteinahme, wegen persönlicher Präferenzen und Meinungen.

Kommentieren dieses DfC

Dieser DfC kann auf der Mailingliste oder in weiteren Foren dieses Projektes Digi-Oek.ch kommentiert werden.

Zeitraum, Fristen: Kommentierung unbegrenzt möglich

Lizenz

Die Inhalte dieses DfC stehen unter der Lizenz CC BY-SA 4.032. Weitere Informationen können im DfC 1001 nachgelesen werden.

Weiterführende Informationen

Referenzen

  1. “Autorschaft.” Duden, Cornelsen Verlag GmbH, 2025, <www.duden.de/rechtschreibung/Autorschaft>. 

  2. “Leitlinien zur guten Wissenschaftskommunikation.” Wissenschaft im Dialog WiD [DE] und Bundesverband Hochschulkommunikation [DE], 2025, <wissenschaft-im-dialog.de/documents/380/Leitlinien_zur_guten_Wissenschaftskommunikation.pdf>. 

  3. Richtlinien zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», Schweizer Presserat, Stand: per 1. Januar 2025 in Kraft, <www.presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/>. 

  4. “Kodex für Wissenschaftliche Integrität.” Akademien der Wissenschaften Schweiz, 2021, [de] <go.akademien-schweiz.ch/integrity>. 

  5. “Codice di condotta sull’integrità scientifica.” Accademie svizzere delle scienze, 2021, [it] <go.akademien-schweiz.ch/integrity>. 

  6. “Code of conduct for scientific integrity.” Swiss Academies of Arts and Sciences, 2021, [en] <go.swiss-academies.ch/integrity>. 

  7. The European Association of Science Editors EASE, <www.ease.org.uk> 

  8. Committee on Publication Ethics COPE, <www.publicationethics.org> 

  9. “Magna Charta Universitatum 2020.” Magna Charta Universitatum Observatory, 2020, <www.magna-charta.org>. 

  10. “Akademische Freiheit.” SAGW Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, <www.sagw.ch/sagw/themen/wissenschaftskulturen/akademische-freiheit>. 

  11. Declaration on Research Assessment (DORA), <www.sfdora.org>. 

  12. Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA), <www.coara.eu>. 

  13. “Kodex für Wissenschaftliche Integrität.” Akademien der Wissenschaften Schweiz, 2021, S. 18, <go.akademien-schweiz.ch/integrity>. 

  14. “Kodex für Wissenschaftliche Integrität.” S. 19.  2

  15. “Kommunikationsmittel (z. B. Fernsehen, Rundfunk, Zeitung), das auf breite Kreise der Bevölkerung einwirkt”. In: “Massenmedium.” Duden, <www.duden.de/rechtschreibung/Massenmedium>. Anmerkung: diskutabel – oder eine rhetorische Frage? – wäre, ob (nur) Internet-Medien auch zu einem Kommunikationsmittel zählen soll, welches “auf breite Kreise der Bevölkerung einwirkt”. 

  16. “Ich-Journalismus”, so: de Weck, Roger. “Roger de Weck: «Wenn Journalismus die sozialen Medien nachahmt»”, 14.10.2024, <www.srf.ch/audio/tagesgespraech/roger-de-weck-wenn-journalismus-die-sozialen-medien-nachahmt?id=fc0fe1d5-37f2-4592-85e6-53f307726988>. 

  17. Wie bei Peer-Reviews oder Delphi-Expertinnen und -Experten. Vgl. Richtlinien nach Committee on Publication Ethics (COPE) (s. Wissenschaftliche Integrität↑) oder Praxisbeispiele, so ein zufälliges Beispiel der Dove Medical Press: “… using anonymous peer reviewers is the best way to get honest opinions on papers”. <www.dovepress.com/peer-review-guidelines> 

  18. Offenbar gibt es zahlreiche ähnliche Berichte wie ein älteres, nicht überprüfbares Beispiel eines Forschers. In: “‘Anonymous’ peer-review – a cautionary tale”, 28.03.2014, Archiv <web.archive.org/web/20221221232609/http://www.chemistry-blog.com/2014/03/28/anonymous-peer-review-a-cautionary-tale/>. Weitere Diskussionen zu Anonymität oder zu (un)absichtlichen Enthüllungen in Zusammenhang mit Autorschaft oder Reviews sind zahlreich – um nur drei Beispiele zu nennen: <discourse.peacefulscience.org/t/can-peer-reviews-be-made-public/14721>, <academia.stackexchange.com/questions/171424/in-what-ways-do-authors-of-an-anonymous-paper-reveal-themselves-unintentionally>, <academia.stackexchange.com/questions/186660/is-it-ethical-to-make-an-anonymous-referee-realize-we-know-who-he-is> 

  19. Offenbar eine Mindermeinung. Beispiel nebst anderen: Hanel, Paul H. P. “Why scientific publications should be anonymous.” arXiv:1512.05382 [cs.DL], <www.doi.org/10.48550/arXiv.1512.05382>  2

  20. “… We also do not believe that journal titles convey useful information about the quality or value of published works and therefore provide here only a list of authors and the title of each work along with links to the paper.” Eisen Lab Publications, Date: “Since founding the lab in 2000”, <www.eisenlab.com/publications.html> 

  21. Entschieden äussern sich mehrere Personen aus der Forschung, auffallend freimütig und pointiert etwa Michael Eisen, ein Genetik- und Entwicklungsbiologie-Professor an der UC Berkeley, ein “strong proponent of open science”,33 in mehreren (Blog-)Artikeln, so beispielsweise in einem älteren Text: Eisen, Michael. “The current system of scholarly publishing is the real infringement of academic freedom.”, Blog “it is NOT junk”, 16 December 2015, <www.michaeleisen.org/blog/?p=1807>. 

  22. Nature. Nature Portfolio, Springer Nature Limited, London, <www.nature.com/>. 

  23. “Nature journals offer double-blind review.”, Editorial, Nature 518, 274 (2015). <www.doi.org/10.1038/518274b>. 

  24. “Nature will publish peer review reports as a trial.”, Editorial, Nature 578, 8 (2020). <www.doi.org/10.1038/d41586-020-00309-9>. 

  25. Das dürfte allerdings schwierig zu eruieren und stark abhängig sein von den zu betrachtenden Bereichen. Während in als Mainstream wahrgenommenen Medien (echte oder unechte) Klarnamen (und Pseudonyme) vermutlich üblicher sind, dürften irgendwelche Nicknamen fast überall sonst normal sein. Eine Diskussion über Nickname oder nicht würde da eher als grotesk empfunden. 

  26. Hier wird Pseudonym eher als Synonym zu Deckname verstanden, was klassisch in der Kunst inklusive Literatur vorkommen kann. Vgl. “Pseudonym.” Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache DWDS, <www.dwds.de/wb/Pseudonym>. 

  27. “Schutz der persönlichen Integrität im Studium und am Arbeitsplatz.” Broschüre, Universität St. Gallen, Version September 2021, S. 5, <www.unisg.ch>. 

  28. Binder, Nadja Braun. “Zum Schutz der persönlichen Integrität.” Broschüre, Universität Basel, Mai 2025, <www.unibas.ch/personal-integrity>. 

  29. “Schutz der persönlichen Integrität im Studium und am Arbeitsplatz.” S. 2. 

  30. In mindestens einem beobachteten Fall (der hier nicht genannt sein will) war es einfach, die Autorschaft zu bestimmen. Das dürfte öfters der Fall sein, obschon der Anteil solcher anonymer Veröffentlichung vermutlich eine Rolle spielen könnte. 

  31. Vgl. dazu: “How to recognise potential authorship problems.” COPE, Last reviewed 26 April 2023, <publicationethics.org/guidance/flowchart/how-recognise-potential-authorship-problems>. 

  32. Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0) gemäss den Bestimmungen unter: <www.creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/> 

  33. Eisen, Michael. in Sidebar, Blog “it is NOT junk”, <www.michaeleisen.org/blog/>.