Abstimmung Geldspielgesetz 10.06.2018 · Kommentar · Den Gegnern gelingt es kaum, die aus ihrer Sicht problematischen Netzsperren verständlich zu erklären. Das Gesetz wird vermutlich deutlich angenommen werden.

Es sollte nicht erstaunen, wenn das Geldspielgesetz 60 % ja erreichen würde. Für die Stimmenden gibt es zu wenig Gründe, nein zu stimmen. Aus “digitalpolitischer” Sicht interessieren die im Geldspielgesetz eingebetteten Netzsperren. Doch es ist schwierig zu vermitteln, was Netzsperren überhaupt sind. Noch schwieriger wird es zu erklären, weshalb diese schädlich sein sollen. Versuche, Netzsperren zu veranschaulichen und für ein Nein zu plädieren, gibt es aber schon:

Versuch 1: Nein mit liberaler Argumentation

Als Beispiel kann das deutliche Nein, so ein NZZ-Bericht, der FDP-Delegiertenversammlung zum Geldspielgesetz genannt werden. Allerdings ist fraglich, ob die Netzsperren hier den Ausschlag gaben - man müsste dabei gewesen sein. Das Nein-Votum der FDP-Delegierten steht allenfalls stellvertretend für eine wirtschaftsliberale Haltung: Es sei nicht wünschenswert, “den Markt abzuschotten und sich seinen eigenen geschützten Markt zu schaffen”, so FDP-Nationalrat Marcel Dobler gemäss inside-it.ch.

Dass nicht alle Anbieter die gleichen Chancen haben (“Heimatschutz”), wie das Gesetz suggeriert, dürfte in diesem Fall für die Stimmbevölkerung zweitrangig sein. Dass die Lotteriegelder auch ohne das Geldspielgesetz nicht unmittelbar gefährdet sind oder mit einem liberaleren Gesetz womöglich sogar noch höher ausfallen würden, interessiert vermutlich weniger. Letzteres Argument, dass mit der Zulassung aller Anbieter die Einnahmen zugunsten der Allgemeinheit vielleicht höher wären, wirkt überdies weniger vertrauenswürdig, wenn es von einem ausländischen Onlineanbieter kommt, der bei einem Nein eher profitieren würde.

Versuch 2: Nein aus technischen Gründen

Die Internet-Society Schweiz versucht unter dem Titel Netzsperren: Was geht technisch? die technischen Hintergründe und “unerwünschte Nebenwirkungen, die uns alle treffen können” zu erläutern. Interessant ist auch die Aussage, das Geldspielgesetz schaffe “erstmals eine gesetzliche Grundlage für sämtliche verfügbaren Sperrmethoden im Internet”, also nicht nur die DNS-Sperren, die gemeinhin als leicht zu umgehen angeschaut werden. Schon 2017 monierte die Digitale Gesellschaft, dass “die entstehenden Kollateralschäden hinsichtlich der Sicherheit im Internet” oder etwa “die einfache Möglichkeit zur Umgehung der Sperren” sowie das “Präjudiz für weitere - auch wirtschaftliche und politische - Netzsperren und Zensurmassnahmen” in der Nationalrats-Debatte vergessen gingen. Auch watson.ch will aufzuzeigen, dass Internet-Sperren gefährlich seien und weist auf technische und politische Probleme hin.

Was würden die Stimmenden dazu sagen? Wahrscheinlich das: Man glaubt es nicht so recht. Die technischen Problem wird man schon hinkriegen. Und Zensur? Das ist doch “masslos übertrieben”, wie ein Reporter im Tagesanzeiger schreibt.

Versuch 3: Lotteriegelder und emotional untermaltes Nein

Die Befürworter haben es besonders einfach. Sie können Geld für gute Zwecke versprechen. Dass bei der Entstehung des Gesetzes ausgiebig lobbyiert wurde, wird zwar nicht goutiert, aber in der abstimmungsverwöhnten Schweiz wohl als normal empfunden.

Mit etwas emotionaleren, greifbaren Argumenten versucht es SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Sie stellt laut inside-it.ch die Frage, ob dereinst andere Branchen geschützt werden wollen: “Wird dann Zalando gesperrt, um hiesige Kleiderproduzenten zu schützen?”

Netzsperren kein Thema

Die Analyse nach der Abstimmung wird interessant sein. Man kann schon jetzt vermuten, dass die Netzsperren als abstraktes Thema nicht die von den Gegnern gewünschte Bedeutung gehabt haben werden. Sicher will niemand Zensur, aber dass diese Befürchtung wahr werden könnte, das kann man nicht glauben. Und wie sonst sollte man die “Bösen” aussperren? ICT-Interessierte werden beispielsweise Aussagen der Justizministerin als ahnungslos belächeln; es handelt sich jedoch um eine Minderheit. Bundesrätin Sommaruga soll gesagt haben, es brauche Regeln, die durchgesetzt werden könnten: “Das Internet ist kein rechtsfreier Raum”. Darauf sagen die einen: “immer dieselbe alte Platte”, die anderen: “genau!”. Kaum verwunderlich, dass besonders in technischen, ICT- oder zivilgesellschaftlichen Verbänden eine Nein-Einigkeit besteht wie sonst kaum irgendwo.

Bevölkerung ist nicht naiv

Natürlich muss zuerst das Abstimmungsresultat abgewartet werden. Gibt es ein Nein, danach sieht es aber nicht aus, sollte das die sich aufgeklärt gebende ICT-Branche nicht zu Überheblichkeit verleiten.

Aussagen wie die erwähnte von Bundesrätin Sommaruga kann man zwar als ungeschickt bezeichnen. Und ja, rein sachlich kann der Äusserung eine gewisse Naivität nicht ganz abgesprochen werden. In anderem Zusammenhang würde man sie ausserdem eher von der politisch rechten Seite erwarten. Aber: Netzsperren gegen unerwünschte Anbieter, eingebettet in ein Geldspielgesetz, das mehrheitlich wohl als sinnvoll angesehen wird, sind für viele kaum ein Grund für ein Nein.

Es sollte klar geworden sein, dass dieser Text nicht ein Ja oder Nein schmackhaft machen will. Das mutmassliche Verhalten der Stimmenden und Politiker steht im Vordergrund. Es kann nämlich als rational bezeichnet werden: Digitalen Themen werden mutmasslich untergeordnete Effekte beigemessen: man fühlt und spürt sie (vermeintlich) nur bedingt. Ausserdem sind viele ICT-Themen relativ neu und man weiss nicht immer so genau, worum es geht. Im Zweifel ist es einfacher, eventuelle Kollateralschäden zu bezweifeln.

Zeit und Erfahrungen fehlen

Einen schweren Stand haben dürften auch manch andere Gesetzesrevisionen, welche neue, bisher nicht geregelte digitalpolitische Themen aufgreifen. Beispiele wären Netzneutralität, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Fernmeldegesetz, elektronische Identität und weitere.

Was tun? Einen Rat geben zu wollen wäre vermessen.

Neuere, technische oder schwer durchschaubare Angelegenheiten brauchen sicherlich Zeit, bis sie wahrgenommen werden, wenn überhaupt. In der Zwischenzeit wird noch mancher Entscheid gefällt werden, den ICT-affine Personen unverständlich finden werden. Eine vermeintlich Spezialisten vorbehaltene Problematik erhält wahrscheinlich erst nach negativen Erfahrungen eine höhere Aufmerksamkeit. Also dann, wenn ein Gesetz spürbar und deutlich schief geht wegen negativer Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung. Andernfalls wird sich das Interesse in Grenzen halten, trotz (oder wegen?) des selbstverständlichen Umgangs im Alltag mit Computern, digitalen Medien und Geräten. Denn Zug fahren bedeutet nicht, über ETCS Bescheid wissen zu müssen. Das wird sinngemäss bei digitalpolitischen Vorlagen nicht anders sein. Aber auch das ist letztlich ein hilfloser Vergleich.

 

(Edit: Kleine Korrekturen, Nein-Ja-Verwechslung in zweitletztem Abschnitt. Danke für den Hinweis.)